Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) sind Leistungen der Pflegekasse für professionelle häusliche Pflege — erbracht durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Anders als das Pflegegeld, das als Geldleistung direkt ausgezahlt wird, fließen Sachleistungen direkt an den Pflegedienst.

Sie können Pflegesachleistungen für zwei Bereiche einsetzen: körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Anziehen, Mobilisieren) und hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen). Medizinische Behandlungspflege (Wundversorgung, Insulingabe) wird zusätzlich von der Krankenkasse übernommen.

Wichtig: Pflegesachleistungen können nur bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden — nicht bei privaten Pflegekräften oder Haushaltshilfen.

Pflegesachleistungen 2025 — Beträge nach Pflegegrad

PflegegradPflegesachleistungen/MonatPflegegeld (alternativ)Entlastungsbetrag (zusätzlich)
PG 1— (kein Anspruch)131 €
PG 2724 €332 €131 €
PG 31.363 €573 €131 €
PG 41.693 €765 €131 €
PG 52.095 €947 €131 €

Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab PG 1) ist ein eigenständiger Anspruch — er wird nicht gegen die Sachleistungen aufgerechnet und steht zusätzlich zur Verfügung.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren

Wer nicht die vollen Sachleistungen durch einen Pflegedienst nutzt, kann den Rest als anteiliges Pflegegeld erhalten — das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Beispiel bei Pflegegrad 3: Sie nutzen Sachleistungen im Wert von 681 € (50 % von 1.363 €). Dann erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes = 286 € — insgesamt also Leistungen im Wert von 967 €/Monat.

Diese Kombination ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und der Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben kommt.

Mehr dazu: Kombinationsleistungen erklärt →

Was decken Pflegesachleistungen ab?

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Hauswirtschaftliche Versorgung