Finanzen

Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: So kombinieren Sie Pflegegeld & Sachleistungen

Was ist eine Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es Ihnen, die Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehenden Leistungen flexibel auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen aufzuteilen. Das ist das Kernprinzip: Sie entscheiden selbst, wie viel Geld Sie als Pflegegeld erhalten und wie viel Sie als Sachleistungen nutzen möchten – beispielsweise über einen professionellen Pflegedienst.

Mit Kombinationsleistungen können Sie ein Pflege-Modell gestalten, das zu Ihrer individuellen Situation passt. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine Mischung aus familiengeführter Pflege und professioneller Unterstützung wünschen.

Das Berechnungsprinzip verstehen

Die Kombinationsleistung funktioniert nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel: Je mehr von Ihrer verfügbaren Pflegesachleistung Sie ausgeben, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie. Umgekehrt: Je weniger Sachleistungen Sie nutzen, desto mehr Pflegegeld wird Ihnen ausbezahlt.

Das Prinzip: Wenn Sie beispielsweise 50 % Ihrer Sachleistungen nutzen, werden automatisch 50 % Ihres Pflegegeldes gekürzt. Die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes werden Ihnen weiterhin ausbezahlt.

Praktisches Beispiel: Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 berechtigt zu:

Szenario: Ihre Pflegekosten durch einen Pflegedienst betragen 900 Euro im Monat. Das sind etwa 60 % der verfügbaren Sachleistung von 1.497 Euro.

Ergebnis: Sie erhalten 40 % des Pflegegeldes = 40 % von 599 Euro = 239,60 Euro. Der Pflegedienst rechnet die 900 Euro mit der Pflegekasse ab.

Pflegegrad Pflegegeld/Monat Sachleistung/Monat Zusammen verfügbar
2 347 € 796 € 1.143 €
3 599 € 1.497 € 2.096 €
4 800 € 1.859 € 2.659 €
5 990 € 2.299 € 3.289 €

Drei häufige Kombinationsmodelle

Modell 1: Maximales Pflegegeld (minimale Sachleistungen)

Sie nutzen 0–10 % der Sachleistungen und erhalten 90–100 % des Pflegegeldes. Dies ist sinnvoll, wenn Sie hauptsächlich durch Angehörige gepflegt werden und nur minimal professionelle Hilfe brauchen.

Modell 2: Ausgewogene Mischung (50/50)

Sie nutzen etwa 50 % der Sachleistungen und erhalten 50 % des Pflegegeldes. Dies ist oft die beste Lösung, wenn Sie eine Kombination aus familiengeführter Pflege und professionellem Service wünschen.

Modell 3: Maximale Sachleistungen (minimales Pflegegeld)

Sie nutzen 80–100 % der Sachleistungen und erhalten 0–20 % des Pflegegeldes. Dies ist ideal, wenn Sie vollständig durch einen Pflegedienst versorgt werden oder werden möchten und keine eigene Pflege leisten.

Wann macht eine Kombinationsleistung Sinn?

Kombinationsleistungen sind besonders wertvoll in folgenden Situationen:

Bindungsfrist und Änderungsmöglichkeiten

Einmal entschieden, sind Sie für sechs Monate an Ihre Aufteilung gebunden. Nach dieser Frist können Sie die Kombinationsleistung neu justieren. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (z. B. Verschlimmerung der Erkrankung, Umzug, Änderung der Familienstruktur), kann die Pflegekasse eine vorzeitige Neuanpassung erlauben.

Antrag und Umsetzung

Einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse. In der Regel müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:

Die Pflegekasse wird die Informationen verarbeiten und die neue Leistungsvereinbarung bestätigen. Danach fallen alle Rechnungen des Pflegedienstes unter die Sachleistungen aus Ihrem Budget.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Falsche Erwartung beim Gesamtbudget – Kombinationsleistungen addieren nicht auf. Sie haben insgesamt nur den Budget-Gesamtbetrag Ihres Pflegegrades. Eine 50/50-Aufteilung bedeutet nicht 50 % + 50 % = 100 % mehr Leistung!

Fehler 2: Zu hohe Sachleistungen buchen – Wenn Sie 80 % Sachleistung nutzen, aber Ihr Pflegedienst nur 60 % davon in Anspruch nimmt, verfallen die restlichen 20 % am Monatsende. Machen Sie also realistische Kostenschätzungen.

Fehler 3: Nicht regelmäßig überprüfen – Ihre Anforderungen ändern sich. Alle sechs Monate sollten Sie überprüfen, ob Ihre aktuelle Aufteilung noch sinnvoll ist.

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Wichtig: Kombinationsleistungen ersetzen nicht andere Pflegeleistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag. Diese Leistungen können Sie parallel nutzen und greifen aus separaten Budgets.

Auch bei stationärer Vollzeitpflege (Pflegeheim) entfallen die Kombinationsleistungen. Hier zahlt die Pflegekasse einen Eigenanteil-Zuschuss direkt an die Einrichtung.

Unsicher, wie Sie Ihre Kombinationsleistung optimal nutzen?

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Fazit: Kombinationsleistungen richtig einsetzen

Kombinationsleistungen sind ein mächtiges Werkzeug, um die Pflege nach Ihren Wünschen zu gestalten. Mit dem richtigen Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistungen können Sie familiengeführte Pflege mit professioneller Unterstützung verbinden, Kosten senken und gleichzeitig eine bessere Betreuung sicherstellen. Der Schlüssel liegt in einer realistischen Kostenschätzung, regelmäßigen Überprüfungen und offener Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse. Nutzen Sie diese Flexibilität, um die beste Pflegelösung für Ihr Zuhause zu schaffen.

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Quellen: SGB XI § 38, Bundesgesundheitsministerium (BMG), GKV-Spitzenverband, Pflegekassen-Richtlinien, pflege.de, Deutsches Medizinrechenzentrum