Was ist stundenweise Betreuung — und für wen ist sie sinnvoll?
Stundenweise Betreuung (auch Alltagshilfe oder Alltagsbegleitung genannt) bezeichnet die professionelle Begleitung älterer oder pflegebedürftiger Menschen für einen vereinbarten Zeitraum pro Tag oder Woche — meist zwischen zwei und acht Stunden. Eine Alltagshilfe kommt zu festen Zeiten nach Hause, ohne dauerhaft dort zu wohnen.
Sie ist die richtige Lösung, wenn ältere Menschen noch weitgehend selbstständig leben, aber regelmäßig Unterstützung benötigen: beim Haushalt, bei Arztbesuchen, beim Einkaufen oder schlicht als Gesellschaft. Für Angehörige bietet sie gezielte Entlastung, ohne den Aufwand einer Vollzeitpflegekraft.
Wichtig: Eine Alltagshilfe ist kein Pflegedienst und übernimmt keine medizinische Versorgung. Für körperliche Pflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Was übernimmt eine Alltagshilfe?
Haushalthilfe
- Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche)
- Wäsche waschen, trocknen und bügeln
- Betten beziehen
- Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
- Leichte Gartenarbeiten und Besorgungen
Betreuung im Alltag
- Einkaufen — allein oder gemeinsam mit dem Senior
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- Unterstützung beim Schriftverkehr und bei Behördenangelegenheiten
- Begleitung außerhalb des Hauses (Arztbesuche, Spaziergänge, Veranstaltungen)
- Gedächtnistraining und Beschäftigung bei kognitiven Einschränkungen
Wie wird stundenweise Betreuung finanziert?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nicht pauschal, bietet aber drei Wege, die kombinierbar sind. Das monatlich abrechenbare Stundenkontingent steigt mit dem Pflegegrad:
* Realistische Richtwerte bei ca. 38 €/Std. (zugelassener Anbieter, NRW). Berechnungsbasis: Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI), Umwandlungsanspruch bis zu 40 % der Pflegesachleistungen (§ 45a Abs. 4 SGB XI), anteilig genutztes Verhinderungspflegegeld (§ 42a SGB XI, 3.539 €/Jahr ab PG 2).
Tipp: Entlastungsbetrag, Sachleistungen und Verhinderungspflege können kombiniert werden — so lassen sich deutlich mehr Betreuungsstunden pro Monat finanzieren, als es einzeln möglich wäre.
Was kostet stundenweise Betreuung?
Die Kosten hängen von Anbietermodell, Qualifikation und Region ab:
- Selbstständige Alltagsbegleiterin: 15–20 €/Stunde (privat, keine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich)
- Plattformvermittlung: 18–25 €/Stunde (einfach buchbar, Entlastungsbetrag meist nicht nutzbar)
- Zugelassener Anbieter (§ 45a SGB XI): 28–43 €/Stunde (Entlastungsbetrag, Sachleistung und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abrechenbar)
Beispielrechnung: Pflegegrad 2, 8 Stunden/Monat
Frau M. hat Pflegegrad 2 und wünscht sich 8 Stunden Unterstützung im Monat — zwei Termine pro Woche à eine Stunde, plus alle zwei Wochen ein längerer Termin für Einkäufe und Arztbegleitung.
| 8 Std. × 38 €/Std. | 304 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | – 131 € |
| Verhinderungspflege (anteilig, § 42a SGB XI) | – 173 € |
| Eigenanteil für Frau M. | 0 € |
Pflegesachleistung (40 % Umwandlungsanspruch: 318,40 €/Monat) und Verhinderungspflege-Restbudget können für zusätzliche Stunden im laufenden Jahr genutzt werden. Bei zugelassenen Anbietern erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorkasse oder Antragsaufwand.
Stundenweise Betreuung oder 24h-Pflege?
Die Entscheidung hängt vom Unterstützungsbedarf ab. Ein direkter Vergleich:
Stundenweise Betreuung
- ✓Einige Stunden täglich oder wöchentlich
- ✓Haushalt & Alltagsbegleitung
- ✓Begleitung zu Terminen
- ✓Flexible Buchung, keine feste Präsenz
- ✓Direkt mit der Pflegekasse abrechenbar
24h-Pflege
- ✓Rund-um-die-Uhr-Präsenz im Haushalt
- ✓Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung
- ✓Nachtbereitschaft
- ✓Intensive Betreuung (PG 3–5)
- ✓Pflegegeld & Verhinderungspflege nutzbar