Kosten & Förderung 2026

Was kostet Pflege — und was übernimmt der Staat?

Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Sachleistungen: Viele Familien lassen Tausende Euro pro Jahr ungenutzt. Unser Experte zeigt Ihnen, was Ihnen zusteht — und berechnet Ihren tatsächlichen Eigenanteil kostenlos.

347–990 €
Pflegegeld mtl. (PG 2–5)
131 €
Entlastungsbetrag mtl.

Was zahlt Ihre Pflegekasse?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Alle Beträge gelten seit Januar 2025¹.

Pflegegrad Pflegegeld
§ 37 SGB XI · mtl.
Pflegesachleistungen
§ 36 SGB XI · mtl.
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI · mtl.
1 131 €
2 347 € 796 € 131 €
3 599 € 1.497 € 131 €
4 800 € 1.859 € 131 €
5 990 € 2.299 € 131 €

¹ Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge 2025.  ·  Zusätzlich: Ab 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) — das Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden (PG 2–5).

💡

Welche Leistungen gelten für häusliche 24h-Betreuung? Bei einer live-in Betreuungskraft zuhause erhält die Familie das Pflegegeld (§ 37) direkt ausgezahlt — das ist die relevante Leistung für das marta-Modell. Pflegesachleistungen (§ 36) fließen dagegen nur an zugelassene Pflegedienste. Beide Leistungen lassen sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung § 38 SGB XI). Was in Ihrer Situation am meisten einbringt, berechnet Ihr Experte kostenlos.

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Was zahlen Sie tatsächlich?

Wählen Sie den Pflegegrad — wir zeigen Ihnen die staatlichen Abzüge und Ihren persönlichen Eigenanteil bei häuslicher 24h-Betreuung.

Welchen Pflegegrad liegt vor — oder wird erwartet?
PG 1
Gering
131 € Entlastung
PG 2
Erheblich
347 € Pflegegeld
PG 3
Schwer
599 € Pflegegeld
PG 4
Schwerst
800 € Pflegegeld
PG 5
Besondere Härte
990 € Pflegegeld

Staatliche Abzüge mtl.
Monatlicher Eigenanteil ab
Für Ihren Pflegegrad gibt es staatliche Entlastungen — kostenlos anzeigen

Gute Nachrichten für Ihren Pflegegrad

Ihre kostenlose Förderübersicht

Es gibt staatliche Zuschüsse, die viele Familien noch nicht vollständig nutzen. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrer Situation möglich ist — kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos · Keine Verpflichtung · Kein Verkaufsgespräch

Ihre Übersicht ist freigeschaltet

Ein Experte meldet sich bei Ihnen, um offene Fragen zu klären und zu prüfen, welche Zuschüsse Sie noch nicht nutzen. Das Gespräch ist informativ — Sie entscheiden, wie es weitergeht.

In 3 Schritten zu Ihren Leistungen

Ohne Pflegegrad kein Pflegegeld. Die gute Nachricht: Der Antrag ist kostenlos, unkompliziert — und rückwirkend ab Antragsdatum gültig.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder schreiben Sie einen formlosen Brief: "Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit." Die Kasse schickt Ihnen die Unterlagen zu.

⏱ Sofort möglich
2

MDK-Begutachtung — Hausbesuch

Der Medizinische Dienst (MDK) vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch. Im Gespräch werden Alltagskompetenzen und Pflegebedarf eingeschätzt.

⏱ Binnen 25 Werktagen
3

Pflegebescheid erhalten & Leistungen nutzen

Sie erhalten den Pflegebescheid schriftlich. Ab dem Datum Ihres Antrags haben Sie Anspruch auf alle Leistungen — auch rückwirkend für den laufenden Monat.

⏱ Ca. 4–6 Wochen gesamt
Tipp: Wenn Sie akute Pflege benötigen, können Sie einen Eilantrag stellen. In diesem Fall muss der MDK innerhalb von 2 Wochen begutachten. Sprechen Sie Ihren Experten darauf an — wir helfen Ihnen beim Formulieren des Antrags.

Welche Option passt zu Ihrer Familie?

Beantworten Sie 3 kurze Fragen — ein Experte erklärt Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation.

Schritt 1 von 3

Für wen suchen Sie Pflege?

Kostenlos · Unverbindlich · Kein Account nötig

Schritt 2 von 3

Was wird benötigt?

Fast geschafft

Ein Experte meldet sich bei Ihnen.

Kostenlos, unverbindlich — kein Verkaufsgespräch.

Rückruf innerhalb 24h · Keine Folgeanrufe

Vielen Dank!

Ein Experte meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Das Gespräch ist informativ — Sie entscheiden, wie es weitergeht.