Häufige Fragen · FAQ 2026
Ihre Fragen zur Pflege —
klar beantwortet
Die häufigsten Fragen zu Pflegegrad, Kosten, 24h-Pflege und Ablauf — einfach erklärt von unseren Pflegeexperten.
Pflegegrad
Den Pflegegrad beantragen Sie schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen (in der Regel identisch mit der Krankenkasse). Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den MDK mit einem Hausbesuch. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich — er wirkt rückwirkend zum Antragsmonat.
Beim Antrag helfen lassen →
Beim Antrag helfen lassen →
Ein MDK-Gutachter besucht Ihren Angehörigen zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in 6 Bereichen: Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Alltagsleben. Das Gespräch dauert ca. 30–60 Minuten. Wichtig: Bereiten Sie sich gut vor — notieren Sie alle Einschränkungen, auch an guten Tagen.
MDK-Termin optimal vorbereiten →
MDK-Termin optimal vorbereiten →
PG1: Geringe Beeinträchtigung — kaum staatliche Leistungen. PG2: Erhebliche Beeinträchtigung — 347 € Pflegegeld/Monat. PG3: Schwere Beeinträchtigung — 599 €/Monat. PG4: Schwerste Beeinträchtigung — 800 €/Monat. PG5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf — 990 €/Monat. Ab PG2 hat man Anspruch auf alle wesentlichen Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrad einschätzen lassen →
Pflegegrad einschätzen lassen →
Ein Widerspruch lohnt sich immer, wenn Sie das Ergebnis für zu niedrig halten — fast ein Drittel aller Widersprüche führt zu einer Höherstufung. Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit. Der Widerspruch ist kostenlos und muss schriftlich eingereicht werden. Legen Sie neue ärztliche Berichte oder ein Pflegetagebuch als Belege bei.
Widerspruch besprechen →
Widerspruch besprechen →
Sie können direkt den Pflegegrad beantragen, der Ihrer Einschätzung nach passend ist — eine Stufenfolge ist nicht erforderlich. Der MDK-Gutachter legt den tatsächlichen Pflegegrad anhand des Begutachtungsassessments fest, unabhängig davon, welchen Grad Sie beantragt haben.
Kostenlose Beratung anfragen →
Kostenlose Beratung anfragen →
Kosten & Leistungen
Das Pflegegeld 2025 beträgt monatlich: PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 €. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zuhause durch Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen betreut werden. Es kann mit dem Entlastungsbetrag (131 €) kombiniert werden.
Ansprüche berechnen lassen →
Ansprüche berechnen lassen →
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (seit 2025) und steht allen Pflegebedürftigen ab PG1 zu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen — z. B. Betreuung, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Entlastungsleistungen nutzen →
Entlastungsleistungen nutzen →
Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Seit 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, das flexibel genutzt werden kann. Voraussetzung: Die Hauptpflegeperson pflegt seit mindestens 6 Monaten.
Budget optimal einsetzen →
Budget optimal einsetzen →
Ja — das ist sogar sehr empfehlenswert. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen und trotzdem teilweise selbst oder durch Angehörige pflegen, können Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Das anteilige Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
Kombinationsleistung berechnen →
Kombinationsleistung berechnen →
24h-Pflege zuhause
Die tatsächlichen Kosten hängen vom Pflegebedarf, dem Pflegegrad und der passenden Lösung ab — eine pauschale Zahl wäre irreführend. Was wirklich zählt: Wie viel staatliche Leistungen können angerechnet werden? Pflegegeld, Pflegesachleistungen (ab PG2) und das Entlastungsbudget (3.539 € / Jahr ab PG2) können den Eigenanteil erheblich senken. Unsere Experten rechnen das mit Ihnen gemeinsam durch — kostenlos und ohne Druck.
Eigenanteil berechnen lassen →
Eigenanteil berechnen lassen →
Für viele Familien ist die häusliche 24h-Betreuung die deutlich bevorzugte Lösung: Der Angehörige bleibt in der vertrauten Umgebung, bekommt individuelle Zuwendung und behält seine gewohnte Tagesstruktur. Studien zeigen, dass Menschen mit Demenz zuhause langsamer abbauen als im Heim. Ob häusliche 24h-Pflege im konkreten Fall geeignet ist, hängt vom Pflegebedarf und der Wohnsituation ab — unser Experte hilft Ihnen, das realistisch einzuschätzen.
Kostenlose Beratung anfragen →
Kostenlose Beratung anfragen →
Ja — wenn die Pflegekraft ordnungsgemäß beschäftigt wird. Das bedeutet: Sozialversicherungspflicht, Mindestlohn, Arbeitnehmerrechte. Unser Beratungsteam stellt sicher, dass jede empfohlene Pflegelösung rechtssicher aufgestellt ist. Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit sind illegal und für beide Seiten riskant — darauf legen wir bei unseren Empfehlungen größten Wert.
Rechtssichere Lösung finden →
Rechtssichere Lösung finden →
Über pflegeconcierge.de finden Familien oft innerhalb von 5–10 Werktagen eine passende Pflegekraft. In dringenden Fällen geht es auch schneller. Unsere Experten helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden und zeigen Ihnen alle nächsten Schritte.
Beratung anfragen →
Beratung anfragen →
Ablauf & Organisation
Nach Ihrer Anfrage meldet sich ein Experte innerhalb von 24 Stunden telefonisch bei Ihnen. Im Gespräch klären wir gemeinsam die Situation, den Pflegebedarf und die finanziellen Möglichkeiten. Das Gespräch ist kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Auf Basis Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen dann die Pflegelösung, die am besten passt.
Jetzt Beratung starten →
Jetzt Beratung starten →
Bei einem Ausfall kümmern wir uns sofort um eine Vertretungslösung. Seriöse 24h-Pflegeanbieter stellen sicher, dass eine Ersatzkraft bereitsteht — das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, auf das wir bei unseren Empfehlungen achten. Für Überbrückungszeiten steht zudem das gesetzliche Entlastungsbudget (bis 3.539 € pro Jahr) zur Verfügung.
Vertretungslösung besprechen →
Vertretungslösung besprechen →
Ja — eine Pflegekraft kann auch ohne Pflegegrad privat engagiert werden. Allerdings entfallen dann die staatlichen Zuschüsse. Wir empfehlen, parallel den Pflegegrad zu beantragen, da der Antrag rückwirkend zum Antragsmonat gilt. Unser Experte hilft Ihnen dabei.
Kostenlose Beratung anfragen →
Kostenlose Beratung anfragen →
Die Beratung ist für Familien vollständig kostenlos — ohne versteckte Gebühren, ohne Verkaufsdruck. Wir helfen Ihnen, die richtige Pflegelösung zu finden und zu verstehen, welche staatlichen Leistungen Ihnen zustehen. Erst wenn Sie auf Grundlage unserer Empfehlung eine Entscheidung treffen, entstehen Kosten durch den jeweiligen Pflegeanbieter.
Jetzt kostenlos starten →
Jetzt kostenlos starten →