Was ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch?
Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der früheren drei Pflegestufen. Die Einstufung bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten – ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen.
Anspruch auf einen Pflegegrad haben Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Das können grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperhygiene, Ernährung oder Mobilität sein, aber auch die Bewältigung von psychischen oder kognitiven Anforderungen des Alltags.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Die Pflegegrade werden anhand eines Punktesystems vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und desto mehr finanzielle Unterstützung erhalten Sie:
| Pflegegrad | Bezeichnung | Punkte | Pflegegeld 2025 | Pflegesachleistung 2025 |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 – 27 | – | – |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 – 47,5 | 316 € | 724 € |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 – 70 | 545 € | 1.363 € |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 – 90 | 728 € | 1.693 € |
| PG 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit Bedarf | 90 – 100 | 901 € | 2.095 € |
Hinweis: Die Beträge beziehen sich auf die monatlichen Leistungen ab 2025. Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Sie sich selbst kümmern (Angehörige, private Betreuer). Pflegesachleistungen sind Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes. Eine Kombinationsleistung ist ebenfalls möglich.
Schritt-für-Schritt: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Schritt 1: Antragsformular besorgen
Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Die meisten Krankenkassen bieten Online-Anträge auf ihren Websites an. Alternativ erhalten Sie das Formular „Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit" bei jeder Krankenkasse.
Schritt 2: Vollständig ausfüllen
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und seien Sie dabei ehrlich und detailliert. Je genauer Sie Ihre Situation beschreiben, desto besser kann der Gutachter Ihre Bedürftigkeit einschätzen. Beschreiben Sie konkrete alltägliche Herausforderungen, nicht nur abstrakte Diagnosen.
Schritt 3: Einreichen mit Dokumenten
Reichen Sie Ärztliche Berichte, aktuelle Befunde und Diagnosen ein. Diese unterstützen Ihren Antrag und helfen dem Gutachter, ein umfassendes Bild zu erhalten.
Schritt 4: MDK-Termin erhalten
Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin vom Medizinischen Dienst (MDK). In Ausnahmefällen kann es bis zu vier Wochen dauern.
Wichtig: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antrageinreichung über Ihre Pflegebedürftigkeit entscheiden. Die Wartezeit für den MDK wird oft überschritten – Sie können eine schriftliche Mahnung einreichen, wenn es zu lange dauert.
Musterformulierung: Pflegegrad formlos beantragen
Ein spezielles Antragsformular ist nicht zwingend erforderlich — ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt. Kopieren Sie die folgende Vorlage, passen Sie die Felder an und schicken Sie das Schreiben per Post oder per E-Mail an Ihre Krankenkasse.
Vorlage zum Kopieren
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Versichertennummer]
[Name Ihrer Krankenkasse / Pflegekasse]
[Adresse der Pflegekasse]
[Ort], [Datum]
Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad
Versicherter: [Name] · Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ] · Versichertennummer: [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI sowie die Einstufung in einen Pflegegrad gemäß § 15 SGB XI.
Ich bitte um einen zeitnahen Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD) in meiner häuslichen Umgebung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name in Druckbuchstaben]
💡 Tipp: Schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein — so haben Sie einen Nachweis des Eingangsdatums, das für die rückwirkende Leistungsberechnung entscheidend ist.
Was passiert beim MDK-Hausbesuch?
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt normalerweise bei Ihnen zu Hause vorbei. Ein Besuch dauert in der Regel 20 bis 60 Minuten, je nach Komplexität der Situation. Der Gutachter wird Ihre tatsächliche Lebenssituation beobachten, mit Ihnen oder Ihren Angehörigen sprechen und gezielt Fragen stellen.
Der MDK-Gutachter ist nicht der Arzt, der die medizinische Diagnose stellt – diese kommt von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Der Gutachter bewertet stattdessen, wie Ihre Erkrankung oder Behinderung sich auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirkt.
Das Begutachtungsassessment (NBA): Die 6 Module erklärt
Die Bewertung läuft nach einem standardisierten System ab – dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Es besteht aus sechs Modulen, die zusammen 100 Punkte ergeben:
Modul 1: Mobilität
Kann die Person aufstehen, laufen, Treppen steigen, die Position wechseln? Der Gutachter beobachtet, wie flüssig und selbstständig diese Bewegungen ablaufen.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kann die Person sich orientieren (Zeit, Ort, Person), kann sie Entscheidungen treffen und ihre Bedürfnisse mitteilen? Bei Demenz oder psychiatrischen Erkrankungen besonders wichtig.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es unkontrollierte Wutausbrüche, Aggressionen, Angststörungen oder depressive Phasen, die Hilfe erfordern?
Modul 4: Selbstversorgung
Wer hilft bei Körperpflege, Zahnpflege, Toilettenhygiene, Blasen- und Stuhlentleerung, Anziehen, Essen und Trinken? Das ist oft das wichtigste Modul.
Modul 5: Bewältigung von Krankheit und Therapie
Wer kümmert sich um Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandswechsel oder ähnliche Aufgaben?
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die Person selbstständig Entscheidungen treffen, Hobbys nachgehen oder soziale Kontakte pflegen? Oder ist sie auch darin von Hilfe abhängig?
Wichtige Tipps für das Gutachter-Gespräch
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie 1–2 Wochen vor dem Termin jeden Tag genau, wie viel Zeit und Hilfe Sie für jede Tätigkeit benötigen. Das ist Gold wert beim Gespräch.
- Unterstützung mitnehmen: Eine Vertrauensperson kann dabei sein und Details ergänzen, besonders wenn Gedächtnisprobleme vorliegen.
- Ehrlich sein: Beschönern Sie Ihre Situation nicht. Der Gutachter muss das echte Bild Ihres Alltags sehen – nur so wird die Einstufung gerecht.
- Zeigen, nicht nur erzählen: Wenn möglich, führen Sie während des Besuchs alltägliche Aktivitäten durch. So sieht der Gutachter real, wo die Schwierigkeiten liegen.
- Alle Probleme nennen: Vergessen Sie nicht, auch „unsichtbare" Probleme wie Schmerzen, Angststörungen oder kognitive Einschränkungen zu erwähnen.
- Ärztliche Unterlagen bereithalten: Aktuelle Diagnoseberichte, Laborwerte oder Befunde sollten griffbereit sein.
Tipp: Notieren Sie vor dem Termin die Punkte, die Sie besprechen möchten. So vergessen Sie in der Aufregung nichts Wichtiges.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Widerspruch einreichen
Sie haben genau einen Monat ab dem Ablehnungsbescheid Zeit, Widerspruch einzureichen. Das ist kostenlos. Bei dem Widerspruch wird ein neuer Gutachter beauftragt, der das Gutachten des ersten überprüft.
Beschwerde bei der Krankenkasse
Nennen Sie konkrete Punkte, warum Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind. Beziehen Sie sich auf das NBA und die Module, bei denen Sie sich unterbewertet fühlen.
Rechtsanwalt konsultieren
Bei persistenter Ablehnung oder sehr niedriger Einstufung kann ein Anwalt für Sozialrecht helfen. Viele arbeiten kostenlos für Bedürftige.
Statistiken zeigen, dass etwa ein Drittel aller Pflegegrad-Einstufungen nach Widerspruch erhöht wird. Es lohnt sich also, zu reagieren, wenn Sie sich unterbewertet fühlen.
Pflegegradstufe unsicher?
Sie wissen nicht, welcher Pflegegrad für Sie realistisch ist, oder möchten Ihren Antrag optimieren? Wir helfen kostenlos bei der Vorbereitung.
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