Was ist der Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) ist ein steuerlicher Pauschalbetrag für Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegen. Er wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht — ohne Vorlage von Einzelbelegen.

Der Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und spart je nach persönlichem Steuersatz zwischen 120 und 700 € Steuern pro Jahr.

Unterschied zu pflegekosten-absetzen.html: Der Pflegepauschbetrag ist pauschal — kein Nachweis nötig. Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) erlauben höhere Abzüge, erfordern aber Belege und werden um eine Eigenbelastungsquote gekürzt. Beides gleichzeitig für dieselbe Person ist nicht möglich.

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag 2025?

SituationJährlicher PauschbetragSteuerersparnis (Steuersatz 25 %)
Pflegegrad 2 oder 3600 €ca. 150 €/Jahr
Pflegegrad 4 oder 5 / Merkzeichen H1.100 €ca. 275 €/Jahr
Blind (Merkzeichen Bl) oder dauerhaft hilflos1.800 €ca. 450 €/Jahr

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab und kann bei höherem Einkommen deutlich höher ausfallen.

Wer hat Anspruch?

Den Pflegepauschbetrag können Sie beantragen, wenn:

Die gepflegte Person muss kein Familienangehöriger im juristischen Sinne sein — auch Nachbarn oder Freunde können den Pauschbetrag geltend machen.

Wie wird der Pflegepauschbetrag beantragt?

Eintragung in der Einkommensteuererklärung — Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" → Zeile "Pflegepauschbetrag". Nachweise wie Pflegegradnachweis oder ärztliche Bescheinigung können das Finanzamt anfordern, müssen aber nicht zwingend beigefügt werden.

Bei mehreren pflegenden Personen (z. B. zwei Geschwister) wird der Pauschbetrag aufgeteilt — entweder gleichmäßig oder nach Pflegeaufwand.