Unser interaktiver Rechner basiert auf dem offiziellen NBI-Verfahren und gibt Ihnen in ca. 2 Minuten eine fundierte Einschätzung — anonym & unverbindlich.
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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Unser Experte erklärt alle Schritte zur Antragstellung — kostenlos.
Das Neue Begutachtungsinstrument (NBI) bewertet die Selbständigkeit in 6 Bereichen. Selbstversorgung fließt mit 40 % am stärksten ein.
Lagewechsel, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen im Alltag.
Zeitliche und örtliche Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen.
Auffälligkeiten, Aggressivität, Wahnvorstellungen, Schlaf-Wach-Rhythmus.
Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettenutzung.
Medikamente, Wundversorgung, med. Geräte, Arzttermine, Therapie.
Tagesstruktur, sinnvolle Beschäftigung, soziale Kontakte.
* Bereiche 2 und 3 werden kombiniert — nur der höhere Wert fließt ein (max. 15 %).
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld und/oder Sachleistungen — kombinierbar als Teilleistung.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastungsbetrag | Punkte-Schwelle |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 131 €/Monat | 12,5 – 26,9 |
| Pflegegrad 2 | 347 €/Monat | 724 €/Monat | 131 €/Monat | 27 – 47,4 |
| Pflegegrad 3 | 599 €/Monat | 1.363 €/Monat | 131 €/Monat | 47,5 – 69,9 |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Monat | 1.693 €/Monat | 131 €/Monat | 70 – 89,9 |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Monat | 2.095 €/Monat | 131 €/Monat | 90 – 100 |
Die Begutachtung führt der Medizinische Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten durch, bei privat Pflegeversicherten Medicproof. Ein Gutachter besucht die Person zu Hause und bewertet 64 Einzelmerkmale in den 6 Lebensbereichen.
Der Hausbesuch dauert 45–90 Minuten. Danach hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage für den Bescheid. Bei akutem Pflegebedarf — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt — gilt eine verkürzte Frist von 1–2 Wochen.
Innerhalb von 4 Wochen können Sie Widerspruch einlegen. In vielen Fällen lohnt sich das — besonders wenn relevante Einschränkungen beim Besuch nicht ausreichend erfasst wurden. Unsere Experten helfen Ihnen kostenlos.
Ja — der Pflegegrad und alle Leistungen gelten ab dem Datum der Antragstellung, nicht erst ab dem Gutachterbesuch. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Der Rechner basiert auf den 6 offiziellen NBI-Lebensbereichen mit korrekter Gewichtung und gibt eine fundierte Orientierung. Er ersetzt nicht die Begutachtung durch den MDK, liegt aber erfahrungsgemäß in 75–85 % der Fälle im richtigen oder Nachbargrad.
Vom ersten Anruf bis zur Leistungsbewilligung: pflegeconcierge.de informiert Sie über jeden Schritt — kostenlos & unverbindlich.
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