Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung (auch: Patiententestament) ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie — solange Sie entscheidungsfähig sind — festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen.
Seit 2009 ist die Patientenverfügung in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer rechtlich verbindlich. Das bedeutet: Ärzte müssen Ihre Verfügung beachten — vorausgesetzt, sie ist konkret genug formuliert.
Wichtig: Eine Patientenverfügung ist kein Notar-Dokument. Sie muss handschriftlich unterschrieben und datiert sein — das reicht. Allerdings ist eine gute Formulierung entscheidend für die Wirksamkeit.
Wann gilt eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung greift ausschließlich in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können:
- Schwerer Unfall mit Bewusstlosigkeit
- Koma oder Wachkoma
- Fortgeschrittene Demenz (kein Erkennen von Personen oder Situationen mehr)
- Sterbeprozess oder unheilbare Krankheit im Endstadium
Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie jederzeit andere Entscheidungen treffen — Ihre aktuelle Willensäußerung hat immer Vorrang vor dem schriftlichen Dokument.
Was muss in eine Patientenverfügung rein?
Eine wirksame Patientenverfügung braucht:
- Konkrete Situationsbeschreibungen: "Wenn ich mich im Sterbeprozess befinde und keine Aussicht auf Verbesserung besteht..."
- Klare medizinische Maßnahmen: Was wird gewünscht, was abgelehnt? (z. B. künstliche Beatmung, Ernährung, Wiederbelebung)
- Handschriftliche Unterschrift und Datum
- Ggf. ärztliche Beratungsdokumentation: Nicht Pflicht, erhöht aber die Wirksamkeit
Vorsicht: Zu allgemeine Formulierungen wie "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" können als unwirksam eingestuft werden, weil sie keine konkrete Situation beschreiben. Je spezifischer, desto verbindlicher.
Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht — der Unterschied
| Dokument | Was es regelt | Für wen |
|---|---|---|
| Patientenverfügung | Welche medizinischen Maßnahmen gewünscht / abgelehnt werden | Ärzte und Pflegepersonal |
| Vorsorgevollmacht | Wer im Fall der Entscheidungsunfähigkeit handeln darf | Bevollmächtigte Person (Familie, Freunde) |
| Generalvollmacht | Rechtliche und finanzielle Angelegenheiten (Konten, Verträge) | Behörden, Banken, Gerichte |
Experten empfehlen: Alle drei Dokumente gemeinsam erstellen und aufeinander abstimmen. Eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht kann dazu führen, dass kein klarer Ansprechpartner für die Ärzte vorhanden ist.