Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege bedeutet: Pflegefachkräfte kommen regelmäßig nach Hause — üblicherweise einmal bis mehrmals täglich — und übernehmen definierte Pflegeleistungen. Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über sogenannte Pflegesachleistungen.
In Deutschland nutzen über 80 % aller Pflegebedürftigen ambulante oder häusliche Pflege — die meisten davon in Kombination mit Unterstützung durch Angehörige.
Wichtig: Pflegesachleistungen können ausschließlich bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden — nicht bei privaten Pflegekräften oder Haushaltshilfen.
Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste bieten zwei Leistungsbereiche:
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege)
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Lagern und Mobilisieren
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Einkäufe
Behandlungspflege (SGB V)
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Katheter- und Stomapflege
Behandlungspflege wird nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse abgerechnet — zusätzlich zu den Sachleistungen der Pflegekasse.
Was zahlt die Pflegekasse? Pflegesachleistungen 2025
Die Pflegesachleistungen sind der zentrale Förderbaustein für ambulante Pflege. Der monatliche Betrag steigt mit dem Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen/Monat | Pflegegeld (wenn selbst organisiert) |
|---|---|---|
| PG 1 | — (kein Anspruch) | — |
| PG 2 | 724 € | 332 € |
| PG 3 | 1.363 € | 573 € |
| PG 4 | 1.693 € | 765 € |
| PG 5 | 2.095 € | 947 € |
Zusätzlich steht ab PG 1 der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) zur Verfügung — dieser kann ebenfalls für Leistungen zugelassener ambulanter Dienste eingesetzt werden.
Ambulante Pflege + Pflegegeld kombinieren
Wer nicht die vollen Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst nutzt, kann die Sachleistungen anteilig mit Pflegegeld kombinieren — das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Beispiel: Bei Pflegegrad 3 nutzt die Familie 50 % der Sachleistungen (ca. 681 €) durch den Pflegedienst. Dann werden 50 % des Pflegegeldes (ca. 287 €) zusätzlich ausgezahlt — für die Pflege durch Angehörige.
Mehr dazu: Kombinationsleistungen erklärt →