Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bedeutet: Pflegefachkräfte kommen regelmäßig nach Hause — üblicherweise einmal bis mehrmals täglich — und übernehmen definierte Pflegeleistungen. Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über sogenannte Pflegesachleistungen.

In Deutschland nutzen über 80 % aller Pflegebedürftigen ambulante oder häusliche Pflege — die meisten davon in Kombination mit Unterstützung durch Angehörige.

Wichtig: Pflegesachleistungen können ausschließlich bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden — nicht bei privaten Pflegekräften oder Haushaltshilfen.

Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?

Ambulante Pflegedienste bieten zwei Leistungsbereiche:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Behandlungspflege (SGB V)

Behandlungspflege wird nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse abgerechnet — zusätzlich zu den Sachleistungen der Pflegekasse.

Was zahlt die Pflegekasse? Pflegesachleistungen 2025

Die Pflegesachleistungen sind der zentrale Förderbaustein für ambulante Pflege. Der monatliche Betrag steigt mit dem Pflegegrad:

PflegegradPflegesachleistungen/MonatPflegegeld (wenn selbst organisiert)
PG 1— (kein Anspruch)
PG 2724 €332 €
PG 31.363 €573 €
PG 41.693 €765 €
PG 52.095 €947 €

Zusätzlich steht ab PG 1 der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) zur Verfügung — dieser kann ebenfalls für Leistungen zugelassener ambulanter Dienste eingesetzt werden.

Ambulante Pflege + Pflegegeld kombinieren

Wer nicht die vollen Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst nutzt, kann die Sachleistungen anteilig mit Pflegegeld kombinieren — das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 nutzt die Familie 50 % der Sachleistungen (ca. 681 €) durch den Pflegedienst. Dann werden 50 % des Pflegegeldes (ca. 287 €) zusätzlich ausgezahlt — für die Pflege durch Angehörige.

Mehr dazu: Kombinationsleistungen erklärt →

Ambulante Pflege vs. 24h-Pflege — wann ist was besser?