Förderung

Wohnumfeldverbesserung 2025: 4.180 € Zuschuss für barrierefreies Wohnen

Was ist Wohnumfeldverbesserung?

Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Absatz 4 SGB XI ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, um die Wohnung altengerecht und barrierefrei zu gestalten. Das Ziel: die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Das kann bedeuten, Stolperfallen zu beseitigen, Zugänge zu schaffen oder spezielle Einrichtungen zu installieren.

Seit 2025 hat sich der Zuschuss erhöht: pro Maßnahme sind bis zu 4.180 Euro möglich. Das ist eine wichtige Verbesserung für Haushalte mit Pflegebedürftigen.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die Pflegekasse unterstützt viele verschiedene Umbauten. Hier sind die häufigsten:

Türverbreiterung und Schwellenpflege

Türen werden verbreitert, damit Rollstühle oder Rollatoren durchpassen. Türschwellen werden abgesenkt oder beseitigt, um Stolperfallen zu eliminieren.

Rampen und Treppen-Lösungen

Eine externe Rampe oder ein Treppenlift ermöglicht es, Stufen zu überwinden. Treppenlifte sind teure, aber oft notwendige Maßnahmen, die teilweise von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Badezimmer-Umbauten

Bodengleiche Duschen, Haltegriffe, erhöhte Toiletten, Duschsitze und weitere Sicherheitsausstattungen machen das Bad sicherer und zugänglicher.

Weitere Maßnahmen

Maßnahme Typische Kosten Zuschuss (bis) Selbstbeteiligung
Treppenlifter (Rentnerlift) 3.000–5.000 € 4.180 € teilweise
Externe Rampe 1.500–3.000 € 4.180 € keine
Bodengleiche Dusche 2.000–5.000 € 4.180 € teilweise
Türverbreiterung 500–1.500 € 4.180 € keine

Mehrfache Zuschüsse möglich

Ein wichtiger Punkt: Sie sind nicht auf einen Zuschuss pro Lebenszeit beschränkt. Wenn sich die Pflegesituation ändert und neue Maßnahmen erforderlich werden, können Sie einen zusätzlichen Zuschuss beantragen. Das heißt: Im Laufe der Jahre können mehrere Maßnahmen mit jeweils bis zu 4.180 Euro gefördert werden.

Beispiel: Heute eine Rampe (4.180 €), in zwei Jahren eine bodengleiche Dusche (weitere 4.180 €). Beide können durch die Pflegekasse bezuschusst werden, vorausgesetzt die Bedürftigkeit ist nachweisbar.

KfW-Programme: Zusätzliche Förderung

Neben der Pflegekasse gibt es auch KfW-Programme für barrierefreies Wohnen:

Diese Programme können Sie parallel zur Pflegekasse nutzen. Das heißt: Pflegekasse + KfW können zusammen deutlich mehr kosten.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Der Prozess ist relativ einfach, erfordert aber Planung:

  1. Bedarfsermittlung: Lassen Sie von einem Sanitätsfachmann oder Handwerker überprüfen, welche Maßnahmen nötig sind. Ein ärztliches Attest hilft.
  2. Kostenvoranschlag einholen: Besorgen Sie mehrere Angebote von zugelassenen Handwerkern. Speichern Sie diese.
  3. Antrag bei der Pflegekasse: Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es zusammen mit dem Kostenvoranschlag ein. Die meisten Kassen haben Online-Formulare.
  4. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse hat üblicherweise 3–4 Wochen Zeit für eine Entscheidung.
  5. Arbeit beauftragen und durchführen: Nach Genehmigung können Sie den Auftrag vergeben. Es ist sinnvoll, mit dem günstigsten Angebot zu arbeiten (das war die Grundlage der Genehmigung).
  6. Abrechnung: Entweder rechnet der Handwerker direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen die Rechnungen ein und erhalten die Erstattung.

Was ist NICHT förderfähig?

Die Pflegekasse zahlt nicht für:

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Nicht vorher fragen. Manche Haushalte machen Renovierungen auf eigene Kosten und hoffen, die Pflegekasse zahlt hinterher. Das funktioniert oft nicht. Immer erst genehmigen lassen!

Fehler 2: Zu teure Angebote einreichen. Wenn der Handwerker ein Angebot von 6.000 Euro macht, zahlt die Kasse maximal 4.180 Euro. Sie müssen dann selbst 1.820 Euro zuzahlen. Mehrere Angebote sparen hier Geld.

Fehler 3: Falsche Dokumentation. Eine Rechnung ohne klare Beschreibung, was gemacht wurde, kann zu Problemen bei der Erstattung führen. Achten Sie auf genaue Rechnungen.

Kombination mit Vermögenskrzanzentlassung

Eine gute Nachricht: Wohnumfeldverbesserungen unterliegen keiner Einkommensüberprüfung – jede pflegebedürftige Person kann sie nutzen, unabhängig vom Vermögen oder Einkommen.

Auch Angehörige, die die Maßnahmen nicht selbst bezahlen können, sollten einen Antrag stellen. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Handwerker.

Unsicher, welche Maßnahmen zu Ihrer Wohnung passen?

Lassen Sie sich von einem Pflegberater kostenlos beraten – wir helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden und Ihren Antrag vorzubereiten.

Kostenlose Beratung erhalten

Zeitrahmen und Fristen

Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse haben Sie üblicherweise mehrere Monate Zeit, um die Maßnahme durchzuführen (die genaue Frist steht in der Genehmigung). Sollte sich etwas verzögern, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege, Quittungen und Korrespondenzen mit der Pflegekasse auf. Das kann später hilfreich sein, wenn es um weitere Zuschüsse geht oder Fragen auftauchen.

Fazit: Barrierefreiheit ist investierbar

Wohnumfeldverbesserungen sind eine sinnvolle Investition, um älteren und pflegebedürftigen Menschen mehr Unabhängigkeit und Sicherheit zu geben. Mit dem erhöhten Zuschuss von 4.180 Euro (seit 2025) ist es für viele Haushalte machbar, wichtige Umbauten zu realisieren. Der Schlüssel liegt in frühzeitiger Planung, mehreren Kostenvoranschlägen und rechtzeitiger Antragstellung. Nutzen Sie diese Förderung – sie kann die Lebensqualität erheblich verbessern.

Fragen zur Wohnumfeldverbesserung?

Kostenlos & unverbindlich: Ein Pflegeberat­er hilft Ihnen bei Antrag und Planung.

Jetzt beraten lassen

Quellen: SGB XI § 40, Bundesgesundheitsministerium (BMG), GKV-Spitzenverband, KfW-Bank, Pflegekassen-Richtlinien, betanet.de