Was ist Tagespflege?

Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung — mit professioneller Betreuung, gemeinsamen Aktivitäten, Mittagessen und sozialen Kontakten — und kehrt am Nachmittag oder Abend nach Hause zurück.

Ein wesentlicher Vorteil: Der Fahrdienst ist in der Regel inklusive. Morgens wird die pflegebedürftige Person zuhause abgeholt, nachmittags wieder zurückgebracht.

Wichtig: Das Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) ist ein eigenständiges Leistungsbudget — es wird nicht gegen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aufgerechnet. Familie und Tagespflege können parallel genutzt werden.

Was leistet eine Tagespflegeeinrichtung?

Viele Einrichtungen haben sich auf bestimmte Gruppen spezialisiert — z. B. auf Menschen mit Demenz oder jüngere Pflegebedürftige.

Was zahlt die Pflegekasse? Tagespflege-Budget 2025

Das Tagespflege-Budget ist gesondert und kann vollständig zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen genutzt werden:

PflegegradTagespflege-Budget/MonatTage/Monat (bei ~85 €/Tag)
PG 1— (kein Anspruch)
PG 2689 €ca. 8 Tage
PG 31.298 €ca. 15 Tage
PG 41.612 €ca. 19 Tage
PG 51.995 €ca. 23 Tage

Die tatsächlichen Kosten je Einrichtung variieren (typisch: 70–110 €/Tag inkl. Fahrdienst). Zusätzlich zum Tagespflege-Budget kann der Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab PG 1) eingesetzt werden.

Tagespflege und Pflegegeld — wie geht das?

Das ist eine der häufigsten Fragen. Die gute Nachricht: Tagespflege und Pflegegeld schließen sich nicht aus. Das Tagespflege-Budget ist ein komplett eigener Topf. Wer Tagespflege nutzt, behält sein Pflegegeld vollständig — es sei denn, er nutzt zusätzlich Pflegesachleistungen.

Typische Kombination: Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige + Tagespflege-Budget für 3–4 Tage pro Woche in der Einrichtung.

Für wen ist Tagespflege geeignet?