Überblick: Ihre Rechte als berufstätige Pflegeperson

Das deutsche Recht gibt pflegenden Angehörigen erhebliche Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Die drei wichtigsten Instrumente: kurzfristige Freistellung bei Pflegenotfällen, längere Pflegezeit und Familienpflegezeit — alle mit Kündigungsschutz.

1. Kurzfristige Arbeitsverhinderung — bis 10 Tage

Wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt (z. B. Unfall, plötzliche Verschlechterung des Zustands), dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG). Das gilt ab dem ersten Arbeitstag — keine Wartezeit.

Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: ca. 90 % des Nettogehalts, übernommen von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Beantragung direkt bei der Pflegekasse.

2. Pflegezeit — bis zu 6 Monate

Die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Voraussetzungen:

Die Pflegezeit ist unbezahlt — aber der Staat bietet ein zinsloses Darlehen zur Einkommenssicherung an (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, BAFzA). Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit nicht zulässig.

3. Familienpflegezeit — bis zu 24 Monate

Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate. Beide Instrumente können kombiniert werden — insgesamt maximal 24 Monate.

Kombination: 6 Monate Pflegezeit (vollständige Freistellung) + 18 Monate Familienpflegezeit (Teilzeit) = 24 Monate Gesamtdauer mit vollem Kündigungsschutz.

4. Rentenbeiträge durch die Pflegekasse

Wer einen Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche (an mindestens 2 Tagen) unentgeltlich zu Hause pflegt und selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt von der Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (§ 44 SGB XI).

PflegegradMonatlicher Rentenbeitrag (West, 2025)
PG 2ca. 30 €/Monat
PG 3ca. 57 €/Monat
PG 4ca. 85 €/Monat
PG 5ca. 113 €/Monat

Bei mehrjähriger Pflege (z. B. 5 Jahre PG 3) können sich daraus mehrere Rentenpunkte ergeben. Die Beantragung erfolgt automatisch durch die Pflegekasse — Sie müssen nichts tun.